Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26193
VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01 (https://dejure.org/2004,26193)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25.08.2004 - 1 A 233/01 (https://dejure.org/2004,26193)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25. August 2004 - 1 A 233/01 (https://dejure.org/2004,26193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der Absenkung der Beamtenversorgung durch einen Versorgungsabschlag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs 1 S 1 BeamtVG; § 13 Abs 1 BeamtVG; § 14 Abs 3 BeamtVG; § 69d Abs 3 BeamtVG; § 14a Abs 2 BeamtVG; § 14a Abs 1 BeamtVG; § 42 Abs 1 BBG; § 44 BBG
    Abschlag; Anwartschaft; Beamter; Dienstunfähigkeit; erhöhtes Ruhegehalt; Fürsorgepflicht; Kontinuität; Minderung des Ruhegehalts; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ruhestand; Versorgungsabschlag; Versorgungsbezüge; Vertrauensschutz; Verzögerung der Pensionierung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Während das Reichsbeamtengesetz vom 31.3.1873 eine feste Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand noch nicht kannte, wurde mit dem Preußischen Gesetz vom 15.12.1920 und dann durch die Personalabbauverordnung vom 27.10.1923 (RGBl I S. 999) die Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf das 65. Lebensjahr festgesetzt (vgl. BVerfGE 71, 255 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2004 (2 C 12/03):.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01

    Ruhegehaltssatz; Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Grundsätze des

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01
    Denn der Versorgungsabschlag steht mit Verfassungsrecht im Einklang (OVG Lüneburg, NJW 2003, 2042; vgl. auch Battis, NVwZ 2001, 1250).
  • FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 2 V 4833/01

    Veräußerung; Mitunternehmeranteil; Kommanditanteil; Tarifermäßigung;

  • Drs-Bund, 06.09.1989 - BT-Drs 11/5136
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht